"Ich bin nicht da... bin mich suchen gegangen!Falls ich wieder da bin, bevor ich zurück komme,dann sagt mir bitte ich soll auf mich warten!"
Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird bei Gelegenheit erweitert!
Gerade Neu-Camper, die das erste Mal mit einem Wohnwagen oder Wohnmobil unterwegs sind, haben schnell einige Fragen. Auf dieser Seite versuche ich ein paar Fragen zum Wohnmobil / Wohnwagen zu beantworten. Natürlich ist das hier keine umfassende Enzyklopädie und soll auch keine werden. Trotzdem werde ich mit der Zeit diese Rubrik erweitern, wenn mir eine interessante Frage über den Weg läuft. Bei allen Antworten bedenkt aber bitte eines: ich bin kein Fachmann und spreche lediglich aus meiner eigenen Erfahrung, also sind auch alle Antworten ohne Gewähr!
Diese Frage läßt sich nicht pauschal mit ja oder nein beantworten.Persönlich bin ich der Meinung, dass eine Alarmanlage sicher nicht die falsche Idee ist. Jedoch ist es dem Sicherheitsempfinden jedes Einzelnen überlassen, ob er nun Geld in die Hand nimmt oder nicht.
Wenn man sich für eine Alarmanlage entscheidet, ist aber das Modell "Hund" sicher das verkehrte. Klar schlägt der Hund an, wenn er im Campingfahrzeug ist, aber wer hat schon seinen Hund ausschließlich im Camper.Besser sind da schon elektronische Alarmanlagen, die es in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen gibt. Hier sollte jeder selbst schauen, was die für ihn geeignete Alarmanlage ist.
Als Beispiel und ohne Wertung seien hier einmal die Alarmanlagen von Thitronik (https://thitronik.de) und CarproTec von AMG (https://amg-alarmtechnik.de) erwähnt. Beide Alarmanlagen werden in Deutschland gebaut und jede hat Vor- und Nachteile. Da man aber nicht pauschal zu einer der Anlagen raten kann ist es unumgänglich sich vor der Anschaffung einer Alarmanlage wirklich ausführlich beraten zu lassen.
Es kommt auf den Führerschein an!
Wenn man den alten 3er besitzt dann ja, mit dem neuen Schein Klasse B darf man Wohnmobile über 3,49 t nich mehr fahren. Hierzu ist ein weiterer Führerschein notwendig. Genaue Auskünfte dazu bekommt man in jeder Fahrschule!
Im Gespräch ist im Moment eine "Auflastung" des Führerscheins Klasse B auf 4,25 t. Das wäre eine tolle Sache, denn viele Wohnmobile sind hart an der Gewichtsgrenze. Wann und ob das aber geschieht liegt noch in den Sternen, denn bevor das die Regel wird stehen noch die Politiker aus der EU und Deutschland im Weg.
Die Überladung eines Wohnmobils sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Vor allem bei frontangetriebenen Fahrzeugen kann dies zu Veränderungen im Fahrverhalten führen. In extremen Fällen kann sogar die Tragfähigkeit der Reifen überlastet werden. Kommt es wegen eines überladenen Wohnmobils zu einem Unfall, sind auch Probleme mit der Versicherung nicht ausgeschlossen. Bei Verkehrskontrollen drohen zudem unterschiedlich gestaffelte Bußgelder. Hier eine Übersicht:
Wer sein Fahrzeug überlädt, muss in Deutschland mit folgenden Bußgeldern rechnen (Wohnmobil bis 7,5 t und Caravan bis 2 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG)):
Im europäischen Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen, wobei viele Länder bezüglich der Überladung eine Null-Toleranz-Grenze haben.
0% Toleranz gilt in folgenden Ländern:
%-Toleranz gilt in folgenden Ländern:
alle Angaben ohne Gewähr!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten:
"Das Parken von Wohnmobilen und einmaliges Übernachten sind überall dort möglich, wo es nicht ausdrücklich durch die StVO oder Verkehrszeichen untersagt ist. Jegliche Nutzung des öffentlichen Parkraums, welche über die Wiederherstellung der eigenen Fahrtüchtigkeit hinausgeht, bedarf einer Sondergenehmigung der zuständigen Gemeinde. Campen Fahrer unberechtigterweise, liegen die Bußgelder je nach Bundesland zwischen 10 und 2.500 Euro."
Einheitliche Vorschriften zur Regelung des Übernachten im Wohnmobil gibt es nicht. Übernachtung geht über das eigentliche Parken hinaus, was bedeutet, dass andere Vorschriften zu beachten sind. Allerdings ist das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ in der Regel zulässig. Dabei gehen die Behörden meist von einem Zeitraum von 10 Stunden aus. Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen sollte man dennoch wissen, wo man sein Fahrzeug abstellen darf. Hier spielen dann die Maße und das Gewicht des Wohnmobils eine Rolle.
Wie in Deutschland gibt es auch in Europa keine einheitlichen Regelungen. Ähnliche Regelung wie in Deutschland haben z.B.:
Frankreich: Es ist grundsätzlich nicht gestattet, außerhalb von Stell- oder Campingplätzen zu übernachten!
Parken bedeutet das Abstellen des Fahrzeuges, Campen wird es in dem Moment wenn der erste Klappstuhl neben dem Fahrzeug steht, also man sich "häuslich" einrichtet!
Alle Angaben ohne Gewähr!
DeutschlandUmweltzone: Über 50 Umweltzonen (Info: unter www.umweltbundesamt.de.) Gilt wann: rund um die UhrGilt für welche Fahrzeuge: - Berlin: Diesel Euro 1 bis 5 - Darmstadt: Diesel Euro 1 bis 5 / Benziner Euro 1 und 2 - Hamburg: Dieselfahrzeuge Euro 1 bis 5 - Stuttgart: Diesel bis Euro 4 haben Fahrverbot in der gesamten Stadt / auf einigen großen Strassen Fahrverbot auch Diesel bis Euro 5 (bitte vorher informieren!) - München: Dieselfahrzeuge Euro 1 bis 5 / gilt ab sofort auch für den Mittleren RingUmweltplakette: ja
Frankreich: Umweltzone: Hauptsächlich Städte (z. B: Paris, Grenoble, Straßburg usw)Gilt wann: rund um die UhrGilt für welche Fahrzeuge: Reisemobile unter 3,5t zulässigem Gesamtgewicht gelten als Pkw, über 3,5t als Lkw. Ausschlaggebend sind das Jahr der Erstzulassung und die Abgaswerte nach europäischer Euro-Abgasnorm. Keine Plakette erhalten Pkw mit Euro 1 und Lkw mit Euro 1 oder 2.Umweltplakette: Crit'Air (Info:www.certificat-air.gouv.fr) Die Einstufung in die Crit’Air-Kategorien: Grün: Wasserstoff- und ElektroantriebKategorie 1: Gas- und aufladbare Hybridfahrzeuge. Kategorie 2: Diesel-Pkw Euro 5 oder 6 / Diesel-Lkw Euro 6 . Kategorien 3: bis 5 je nach Euronorm
Belgien:Umweltzone: in Antwerpen , Brüssel , Gent - Antwerpen: Die gesamte Innenstadt plus ein Teil des Stadtviertels Lineroever. Der Antwerpener Autobahnring R1 ist davon ausgeschlossen. - Brüssel: Brüssel und Umgebung. Die Ringstraße R0 ist davon nicht betroffen. - GentGilt wann: - Antwerpen: rund um die Uhr - Brüssel: rund um die UhrGilt für welche Fahrzeuge: - Antwerpen: Dieselfahrzeuge der Euronorm 3 (ohne Rußpartikelfilter) und älter. die die Abgasnorm einhalten oder eine vorübergehende, kostenpflichtige Zulassung haben (bitte vorab Info einholen!) Ausgenommen von der Regelung sind Motorräder. Für Oldtimer, die älter als 40 Jahre sind, kann man eine vorübergehende Zulassung anfordern. Besucher aus dem Ausland können vor einer Reise nach Antwerpen ihr Fahrzeug online registrieren unter: lez.antwerpen.be. - Brüssel: Diesel Euro 0 bis 2 / Benziner Euro 1 - Reisemobile sind bislang ausgenommen (bitte selbst informieren!) - Infos dazu bei der Stadt GentUmweltplakette: keine
NiederlandeUmweltzone: In mehreren Städten.Gilt wann: rund um die UhrGilt für welche Fahrzeuge: - Arnheim: Diesel mit Erstzulassung vor 2005 verboten. - Amsterdam: Diesel Euro 0 bis 3 / Reisemobile der Klasse N1 mit Erstzulassung vor 2000 verboten. Umweltplakette: keine. Das Datum der Erstzulassung wird über die Nummernschilder kontrolliert.
Großbritannien: Umweltzone: London Gilt wann: rund um die Uhr Gilt für welche Fahrzeuge: unter anderem für Reisemobile ab 2,5 Tonnen. (Reisemobile bis 3,5t Euro 3 / Reisemobile über 3,5t Euro 4.)Umweltplakette: Vorher postalisch oder per E-Mail das Fahrzeug bei der Organisation "Transport for London" registrieren. (bis zu 2 Wochen Wartezeit!). Die Umweltzone wird mit Videokameras überwacht, die das Kennzeichen scannen.(Infos unter: tfl.gov.uk/modes/driving/low-emission-zone/about-the-lez?)
Italien: Umweltzone: Verkehrseinschränkungen in Städten (z.B: Bologna, Florenz, Genua, Mailand, Neapel, Pisa, Rom und Verona)Gilt wann: Infos einholen!Gilt für welche Fahrzeuge: alle nicht ortsansässigen Fahrzeuge. Diesel Euro 0 bis 2 / Benziner Euro 0.Manchen Gemeinden haben ganzjährig ein Verbot von Diesel mit Euro 3. Bei Luftverschmutzung sind auch Diesel mit Euro 4 verboten. In Brixen und Bozen gilt von Montag bis Freitag stundenweise für viele Fahrzeuge ein Fahrverbot.
PortugalUmweltzone: Lissabon, die in zwei Gebiete aufgeteilt ist. Gilt wann: Je nach Gebiet werktags von 7 bis 21 UhrGilt für welche Fahrzeuge: Einfahrverbote für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2000 beziehungsweise vor dem 1. Januar 1996.Umweltplakette: keine
Spanien Umweltzone: Madrid / Stadtzentrum. Barcelona / gesammtes StadtgebietGilt wann: - Madrid: Diese ist an jedem Tag rund um die Uhr aktiv. - Barcelona: Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr innerhalb der Ringstraßen Ronda de Dalt (B-20) und Ronda Litoral (B-10) und Teilen umliegender Gemeinden. Gilt für welche Fahrzeuge: - Madrid: Diesel Euro 0 bis 3 / Benziner Euro 0 bis 2 keine Zufahrt. - Barcelona: Diese Euro 0 bis 3 / Benziner Euro 0 bis 2 / Motorräder Euro 0 bis 1 keine Zufahrt. Berechtigte Fahrzeuge müssen sich online registrieren.Umweltplakette: spanische Umweltplakette. - Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen sind, müssen sie vorab beim Büro von Madrid Central (nur spanisch) bestellen. - Infos und Bestellung auf Deutsch auch unter www.distintivo-ambiental.es.
UngarnUmweltzone: Budapest / verschiedene Zonen! (Infos zu den Zonen unter de.urbanaccessregulations.eu) Die regulären Umweltzonen betreffen Reisemobile nicht.Gilt wann: bei Luftverschmutzungsalarm von 6 bis 22 Uhr in Kraft. Gilt für welche Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge mit Euro 0 bis 4 zwischen 6 und 22 UhrUmweltplakette: keine
NorwegenUmweltzone: Bergen und Oslo Gilt wann: bei Luftverschmutzungsalarm von 6 bis 22 Uhr in Kraft. Gilt für welche Fahrzeuge: Fahrverbot für alle Dieselfahrzeuge in Oslo . In Bergen betreffen die Fahrverbote an Tagen mit geradem Datum alle Fahrzeuge mit ungerader Kennzeichennummer und umgekehrt.Umweltplakette: keine
SchweizUmweltzone ("Circulation différenciée") : Genf - Stadtgebiet und Teilen der umliegenden Gemeinden. Gilt wann: bei Luftverschmutzungsalarm zwischen 6 und 22 Uhr in Kraft. Gilt für welche Fahrzeuge: Dieselfahrzeuge (Euro 0 bis 2) / Benzinfahrzeuge (Euro 0 und 1). Umweltplakette: "Stick’Air". (Infos: www.ge.ch.) Ebenfalls anerkannt: französische Crit’Air-Vignette.
Weitere LänderIn Finnland, Schweden, Dänemark, Österreich, Tschechien und Griechenland gibt es Einfahrverbote für verschiedene Fahrzeugklassen, meistens für Lkw. In diesen Ländern sind Reisemobile im Moment noch nicht betroffen.
Änderungen der Bestimmungen sind jederzeit möglich! Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte informiert Euch vor Antritt euerer Reise und besorgt die nötigen Plaketten rechtzeitig!
Entsprechend dem Aufbautyp erfolgt eine Unterteilung der M1- Fahrzeuge in Personenkraftwagen und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:Personenkraftwagen (M1)
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (M1)