Einreiseregeln für uns Hunde in den 4 skandinavischen Ländern
Wer, so wie wir, mit seiner Familie auf Reisen geht, muß die Einreisebestimmungen für uns Hunde beachten. Wir haben hier mal das Wichtigste zusammengetragen was euere Menschen für euch zur Einreise beachten müssen. Bitte informiert euch aber selbst noch, denn es kommt auch immer darauf an von wo aus man in das jeweilige Land einreist. Wir sind in folgender Reihenfolge in die verschiedenen Länder eingereist:
Deutschland (Start) → Dänemark → Norwegen → Finnland → Schweden → Deutschland (Ziel)
Identifikation
- Vor der Reise muss ich einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen.
- Ein zugelassener Tierarzt muss den EU-Heimtierausweis für mich ausstellen und bestätigen, dass ich die Einreisebestimmungen für Dänemark erfülle.
Tollwut Impfung
- Ich muss mindestens 21 Tage vor meiner Reise nach Dänemark gemäß den Anforderungen von Anhang III der Verordnung (EU) 576/2013 von einem zugelassenen Tierarzt gegen Tollwut geimpft werden.
Dänisches Hunderegister
- Ich muss spätestens vier Wochen nach unserer Ankunft in Dänemark im dänischen Hunderegister angemeldet sein.
- Das bedeutet, dass ich auch dann im dänischen Hunderegister angemeldet werden muss, wenn unser Aufenthalt in Dänemark länger als vier Wochen dauert.
Ich muss meinen Besitzer begleiten!
- Der nicht-kommerzielle Transport von Haustieren bedeutet, dass mein Transport durch die Reise meines Besitzers verursacht wird und dass ich während des Transports unter der direkten Verantwortung meines Besitzers stehe.
- Ich darf weder zum Verkauf noch zur Übertragung des Eigentums an eine andere Person bestimmt sein.
- Der nicht-kommerzielle Transport von mir kann bis zu fünf Tage vor oder nach dem Umzug meines Besitzers erfolgen.
- Kann der Transport von mir nicht gleichzeitig mit dem Umzug meines Besitzers, aber innerhalb der oben genannten Fristen stattfinden, muss er unter der Verantwortung einer von meinem Besitzer bevollmächtigten Person erfolgen.
- Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen. Die dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde stellt hierfür ein Muster zur Verfügung, das Sie gerne verwenden können. Bitte denken Sie daran, die Bevollmächtigung während des Transports mitzuführen.
- Bevollmächtigte Person ist eine natürliche Person und kann beispielsweise sein:
- • Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin
- • Ein Freund/Eine Freundin
- • Ein/e Mitarbeiter/in eines Tiertransportunternehmens
Externer Link zur dänischen Veterinär,Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei Behörde:
How to travel with your dog to Denmark - Danish Veterinary, Food, Agriculture and Fisheries Agency
Identifikation
- Ich muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Meine Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen.
Heimtierpass
- Ich muss von einem EU-Heimtierausweis begleitet werden.
- Der Ausweis wird von einem Tierarzt ausgestellt.
- Der Ausweis muss vom Hundehalter unterschrieben sein, um gültig zu sein.
Tollwutschutzimpfung
Ich muss über einen gültigen Tollwutschutz verfügen.
- Der Impfstoff muss entweder ein inaktivierter Impfstoff mit mindestens einer antigenen Einheit pro Dosis (Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation) oder ein rekombinanter Impfstoff sein, der das immunisierende Glykoprotein des Tollwutvirus in einem lebenden Virusvektor exprimiert. Bei Verabreichung in einem EU-Land oder in Norwegen muss der Impfstoff über eine Marktzulassung verfügen.
- Die Impfung darf nur von einem zugelassenen Tierarzt durchgeführt werden.
- Ich muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein. Das Datum der Impfung ist im entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises einzutragen. Ich muss vor der Tollwutimpfung identifiziert werden.
- Die Gültigkeitsdauer beginnt frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls. Für eine Auffrischungsimpfung gilt keine Wartezeit von 21 Tagen, sofern diese innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung erfolgt.
- Die Gültigkeitsdauer wird vom zugelassenen Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Heimtierausweises vermerkt. Eine Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung erfolgt.
Anti-Echinococcus-Behandlung
- Eine Behandlung gegen Echinokokkose ist für Hunde, einschließlich Welpen, erforderlich.
- Die Behandlungen sind von einem Tierarzt durchzuführen und bestehen aus einem Arzneimittel, das Praziquantel oder pharmakologisch wirksame Substanzen enthält, die nachweislich allein oder in Kombination die Belastung durch reife und unreife Darmformen des Parasiten Echinococcus multilocularis in der betreffenden Wirtsart verringern.
- Grundsätzlich muss die Behandlung 24 bis 120 Stunden vor der Einreise nach Norwegen erfolgen.
Bei regelmäßigen Reisen nach Norwegen (die 28-Tage-Regel)
Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden:
- Ich muss mindestens zweimal vor der Reise im Abstand von höchstens 28 Tagen behandelt werden und danach regelmäßig im Abstand von höchstens 28 Tagen, solange ich nach und von Norwegen reist.
- Bleibe ich in Norwegen, muss die letzte Behandlung nach Beendigung der Reise erfolgen.
- Wird das 28-Tage-Intervall überschritten, muss die Behandlungsserie mit zwei Behandlungen von Neuem begonnen werden, um die 28-Tage-Regel erneut auszulösen.
- Die Behandlung muss vom behandelnden Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Heimtierpasses bescheinigt werden.
Grenzkontrolle
- Die meisten Grenzübergänge verfügen über rote und grüne Spuren. Wählen Sie die rote Spur und bereiten Sie sich darauf vor, mich und meine Kumpels und die erforderlichen Dokumente zur Kontrolle vorzuzeigen.
- Sie müssen sich vor der Einreise nach Norwegen nicht mit der norwegischen Lebensmittelbehörde in Verbindung setzen.
In Norwegen sind einige Hunderassen verboten.
Folgende Hunderassen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt werden. Das Verbot gilt auch für Mischlinge, bei denen eine oder mehrere dieser Rassen in beliebiger Menge enthalten sind:
- Pit Bull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Fila Brasilerio
- Toso Inu
- Dogo Argentino
- Tscheckoslowakischer Wolfshund
Identifikation
- Ich muss mittels eines Mikrochips oder einer deutlich lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein.
- Der Mikrochip muss den Normen ISO 11784 und ISO 11785 entsprechen. Er kann mit einem Lesegerät ausgelesen werden, das den Normen ISO 11784 und 11785 entspricht. Entspricht der Mikrochip nicht den Normen, muss der Besitzer ein geeignetes Lesegerät bereitstellen. Ab dem 3. Juli 2011 wird nur noch ein Mikrochip als Kennzeichnung anerkannt.
- Tätowierungen werden als Kennzeichnungsmethode akzeptiert, sofern sie vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurden. Ab dem 3. Juli 2011 muss bei Tieren mit einer deutlich lesbaren Tätowierung ein Nachweis erbracht werden, dass die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgte.
- Meine Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen.
Impfung gegen Tollwut
- Welpen und Kätzchen unter 12 Wochen dürfen nicht geimpft werden. Dies gilt nur für Welpen und Kätzchen der folgenden Tierarten: Hunde, Katzen und Frettchen. Ich muss am Tag der Grundimmunisierung gegen Tollwut mindestens 12 Wochen alt sein und vor der Tollwutimpfung gekennzeichnet werden.
- Ich muss mit einem inaktivierten Tollwutimpfstoff von mindestens einer Antigeneinheit pro Dosis (WHO-Standard) geimpft werden. Die Tollwutimpfung und gegebenenfalls die Auffrischungsimpfung müssen gemäß den Empfehlungen des Herstellers erfolgen. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Verlegung durchgeführt werden. Die Wartezeit kann je nach Impfstoff länger als 21 Tage sein. Bei einem Impfstoff mit unterschiedlichem Beginn des Impfschutzes beginnt die Gültigkeitsdauer der Impfung mit dem Eintritt des Impfschutzes, der mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Grundimmunisierung vorgeschriebenen Impfprotokolls liegen darf.
- Für die Auffrischungsimpfung gibt es keine Wartezeit von 21 Tagen, sofern sie innerhalb des Gültigkeitszeitraums der vorherigen Impfung verabreicht wurde. Die vorherige Impfung muss im Heimtierausweis oder in einer Impfbescheinigung vermerkt sein. Der Tierarzt trägt das letzte Gültigkeitsdatum der Impfung in den Heimtierausweis ein.
Echinokokken-Behandlung
- Die Behandlung gegen Echinokokkose ist nur für mich (Hund) erforderlich. Katzen und Frettchen benötigen keine Medikamente. Auch Welpen unter drei Monaten sowie Hunde, die beispielsweise aus Schweden nach Finnland reisen, müssen vor der Einreise behandelt werden. Ein Tierarzt außerhalb Finnlands muss die verabreichten Medikamente im Heimtierausweis vermerken.
- Die Behandlung besteht in der Dosierung eines Praziquantel-haltigen Arzneimittels gemäß der Fachinformation. Das Arzneimittel ist gegen Bandwurm-bedingte Echinokokkose, die für die betreffende Bandwurmart zugelassen ist, wirksam. Alternativ kann ein anderes, mindestens ebenso wirksames Arzneimittel wie Praziquantel angewendet werden. Die Behandlung sollte in der Regel 1–5 Tage vor der Einreise nach Finnland im Ausland erfolgen. Eine Verabreichung des Medikaments unmittelbar vor dem Grenzübertritt ist daher nicht möglich.
- Alternativ kann die 28-Tage-Regel angewendet werden, wenn ich aus einem EU-Land oder Norwegen komme. Ich muss vor der Reise mindestens zweimal im Abstand von mindestens 24 Stunden und höchstens 28 Tagen behandelt werden. Die Behandlung wird anschließend in regelmäßigen Abständen von maximal 28 Tagen in einem EU-Land oder Norwegen vor der Einreise nach Finnland wiederholt. Wird die regelmäßige Behandlung unterbrochen, muss die letzte Behandlung nach Reiseende in Finnland erfolgen. Wird der 28-Tage-Abstand überschritten, muss die Behandlungsserie von Neuem begonnen werden. Die 28-Tage-Regel kann nicht in der Schweiz begonnen werden.
- Der Heimtierpass eines Tieres, das das 28-Tage-Programm durchläuft, wird vom Tierarzt auf der Seite zur Echinokokkose-Behandlung in Finnisch, Schwedisch und Englisch entsprechend gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung des 28-Tage-Programms erfolgt seit Anfang 2012 im Heimtierpass. Sind die Seiten voll, wird ein neuer Pass ausgestellt. Sowohl der alte als auch der neue Pass müssen bei Reisen mit dem Hund mitgeführt werden.
- Eine Behandlung gegen Echinokokkose ist bei Hunden, die direkt aus Norwegen, Irland oder Malta nach Finnland reisen, nicht erforderlich.
Heimtierpass
- Ich muss von einem Heimtierpass begleitet werden, der meine Identifikationsdaten sowie einen Eintrag eines Tierarztes über eine gültige Tollwutimpfung und gegebenenfalls eine klinische Untersuchung und Echinokokkosebehandlung enthält (Teile I-V und gegebenenfalls Teile X und VII).
- Es gibt zwei verschiedene Arten von Heimtierpässen, je nachdem, ob der Heimtierpass in einem EU-Land oder in einem Land außerhalb der EU ausgestellt wurde. Aus diesem Land ist die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in die EU mit einem sogenannten Drittland-Heimtierpass erlaubt.
- Der EU-Heimtierpass hat in allen EU-Ländern ein einheitliches Aussehen. Er ist beim Tierarzt erhältlich. Kein anderer Impfpass kann den neuen Heimtierpass ersetzen. Das Muster für den EU-Heimtierpass finden Sie im [Link/Dokument einfügen]. Commission implementing regulation (EU) 2026/705 annex I, part 1 (pdf).
- Haustiere, die aus Norwegen und der Schweiz einreisen, benötigen einen Heimtierpass eines Drittlandes. Das Muster für den Heimtierpass finden Sie im [Link/Dokument einfügen]. implementing regulation (EU) 2026/705 annex II, part 1 (pdf).
- Heimtierpässe von Drittländern werden nicht als Ausweisdokumente akzeptiert.
Identifikation
- Ich muss mit einem Chip zur Identifizierung gekennzeichnet sein.
- Die Kennzeichnung muss immer vor der Tollwutimpfung erfolgen.
- Die Kennzeichnung muss von einem Tierarzt oder einem zugelassenen Kennzeichnungsbeauftragten durchgeführt werden.
- Das Datum der Kennzeichnung bzw. des Ablesens der Kennzeichnung und die Kennnummer müssen im Heimtierpass angegeben werden.
- Wenn ich zweimal gekennzeichnet wurde und daher zwei Identifikationsnummern besitze, müssen beide in den Pass eingetragen werden.
- Werde ich an der Grenze kontrolliert und der Chip ist nicht lesbar, kann ich zurück in mein Herkunftsland geschickt, unter Quarantäne gestellt oder im schlimmsten Fall eingeschläfert werden (Ganz schlechte Idee!). Da immer das Risiko besteht, dass der Chip nicht lesbar ist, empfiehlt es sich, vorsichtshalber ein eigenes Lesegerät mitzubringen.
- Wird die Kennzeichnung in Schweden am oder nach dem 22. April 2026 vorgenommen, muss der Chip vom schwedischen Landwirtschaftsamt genehmigt werden, damit mir ein EU-Pass ausgestellt werden kann.
- Welche Chips vom schwedischen Landwirtschaftsministerium zugelassen sind, können Sie im Abschnitt über Kennzeichnung auf unserer Seite über das Mitbringen von Hunden und Katzen nachlesen.
Impfung gegen Tollwut
- Ich muss gegen Tollwut geimpft werden. Die erste Impfung, die einen Schutz aufbaut, wird Grundimmunisierung genannt und besteht aus einer oder zwei Dosen. Der Impfstoff muss in dem Land, in dem die Impfung erfolgt, zugelassen sein.
- Ich muss gekennzeichnet und mindestens 12 Wochen alt sein, um eine Basisimpfung zu erhalten. Die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgen, damit diese gültig ist. Bin ich bereits gekennzeichnet, muss die Kennzeichnung vor der Impfung abgelesen werden. Die Kennzeichnung (vorausgesetzt, sie wurde spätestens am Tag der Impfung angebracht oder eingescannt) muss im Heimtierpass oder Gesundheitszeugnis vermerkt sein. Auch die Impfung selbst muss im Heimtierpass oder Gesundheitszeugnis eingetragen sein.
- Nach der Grundimpfung muß Frauchen 21 Tage warten, bevor sie mit mir verreisen darf.
- Beispiel 1: Impfung mit einer Spritze am 1. Januar = Reise frühestens am 22. Januar möglich.
- Beispiel 2: Impfung mit zwei Dosen am 1. Januar und 1. Februar = frühestens Reise ab dem 22. Februar.
Der Impfschutz muss aufgefrischt werden.
- Die Gültigkeitsdauer des Impfstoffs kann je nach Land variieren. Bei der Impfung trägt der Tierarzt die im jeweiligen Land geltende Gültigkeitsdauer in den Tierpass ein. Wenn Sie weiterhin mit Ihrem Tier reisen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass es spätestens bis zum vom Tierarzt angegebenen Ablaufdatum erneut geimpft wird.
- Wurde das Tier innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer erneut geimpft, entfällt die Wartezeit von 21 Tagen, bevor Sie mit ihm reisen können.
Verzögerte Wiederimpfung
- Wird ein Tier nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Impfung erneut geimpft, gilt dies als neue Grundimmunisierung. In diesem Fall muss erneut eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden, bevor das Tier wieder reisen darf.
Echinokokken-Behandlung
- Der Parasit Fuchs-Zwergbandwurm hat in Schweden zugenommen, befindet sich aber im Vergleich zu anderen Ländern immer noch auf einem niedrigen Niveau.
- Da die Krankheit in Schweden bereits vorkommt, besteht keine Entwurmungspflicht für Hunde und Katzen, die aus anderen Ländern nach Schweden eingeführt werden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihr Tier vor der Einreise nach Schweden zu entwurmen. In anderen Ländern können Entwurmungsvorschriften für die Einfuhr von Tieren gelten.
Heimtierpass
- Ein Tier, das aus einem anderen EU-Land nach Schweden eingeführt wird, benötigt einen EU-Heimtierpass. Dieser wird von einem Tierarzt ausgestellt.
- Nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Schweden können schwedische EU-Heimtierpässe für ihre Haustiere beantragen. Ihren ständigen Wohnsitz in Schweden können Sie Ihrem Tierarzt beispielsweise durch einen Meldebescheid des schwedischen Finanzamts nachweisen. Falls Sie noch nicht im Melderegister eingetragen sind, genügt die Vorlage einer Koordinationsnummer.
- Nur bestimmte Länder außerhalb der EU dürfen Pässe ausstellen, mit denen Tiere reisen können. Dies gilt für Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Nordirland, Norwegen, San Marino, die Schweiz und den Vatikan. Diese Pässe ähneln EU-Pässen für Haustiere, können aber eine andere Farbe haben und zeigen anstelle der EU-Flagge das jeweilige Landeswappen auf der Vorderseite.
Allerdings stellen nicht alle diese Länder solche Heimtierpässe aus. In diesen Fällen benötigt das Tier stattdessen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis. Pässe von Ländern außerhalb der EU sind ungültig – auch hier ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Im Reisepass müssen unter anderem folgende Angaben enthalten sein:
- Die Identifikationsnummer des Tieres. Sie muss mit der Chipnummer übereinstimmen. Falls das Tier markiert wurde und daher zwei Identifikationsnummern besitzt, müssen beide im Heimtierpass eingetragen werden.
- Tollwutimpfung.
- Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum des Tieres.
- Name des Tierhalters. Wenn ein Züchter einen Welpen an einen ausländischen Besitzer verkauft, bleibt er bis zur Übergabe des Tieres dessen Besitzer. Vergessen Sie nicht, Ihre Daten in den Heimtierpass einzutragen, sobald Ihnen das Tier übergeben wird. Derjenige, dessen Name an der letzten Stelle im Pass steht, gilt als aktueller Besitzer.
- Die Unterschrift des/der Tierhalter(s). Damit der Heimtierpass gültig ist, muss der/die Tierhalter in der letzten Zeile unter der Telefonnummer unterschreiben, bevor der Tierarzt den Pass ausstellt. Bei einem Besitzerwechsel muss der neue Besitzer den Pass ebenfalls unterschreiben, damit dieser weiterhin gültig ist.
Nur zugelassene Tierärzte mit einer EU-Lizenz dürfen einen EU-Pass ausstellen oder Informationen darin eintragen.
Besitzt Ihr Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis aus einem anderen EU-Land, ist bei einem Umzug nach Schweden kein neuer Ausweis erforderlich. Ältere EU-Heimtierausweise behalten ihre Gültigkeit, sofern sie gemäß der zum Ausstellungszeitpunkt geltenden Gesetzgebung ausgestellt wurden.
Zoll-Bestimmungen
Das Tier muss über einen Zollübergang Ihrer Wahl nach Schweden eingeführt werden. Dort müssen Sie die Einfuhr des Tieres anmelden. Dies erfolgt über einen speziellen Kontrollgang.
- Wenn Sie das Tier direkt beim Zollamt melden, müssen Sie die rote Fahrspur wählen.
- Wenn Sie das Tier vorab über die Website des schwedischen Zolls anmelden, können Sie die grüne Fahrspur auswählen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des schwedischen Zolls. Wird das Tier nicht beim Zoll gemeldet, kann ihm die Einreise nach Schweden verweigert werden.