
Wer in den Urlaub fährt möchte gerne mobil bleiben. Neben dem Auto und Fahrrad bietet sich dafür auch der kleine und sehr wendige e-Scooter an. Jedoch gelten in Europas Ländern meist unterschiedliche Regelungen. Bevor man also auf den e-Scooter steigt, sollte man sich schlau machen, ob man überhaupt mit dem kleinen Gefährt unterwegs sein darf und welche Regeln in dem besuchten Land gelten. Hier ist eine kleine Auswahl von Ländern, in denen Regeln für die e-Scooter gültig sind. Bitte informieren sie sich vor Urlaubsbeginn über die Gesetzlage in dem jeweiligen Urlaubsland um Ärger und teuere Strafen zu vermeiden! Eine ausführliche Liste der europäischen Vorschriften finden sie hier: E-Scooter-Regeln in Europa. Was ist erlaubt, was verboten?
Belgien / deutscher Scooter erlaubt
Mindestalter: 16 Jahre - Unter 16 Jahren darf der E-Roller nur auf Privatgrundstücken und an bestimmten Orten genutzt werden, z. B. Spielstraßen, Wohngegenden oder für Räder freigegebene Fußgängerzonen (Schritttempo).
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/ h
Helmpflicht: Keine - Das Tragen eines Helms wird jedoch dringend empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Radweg
- Straße (wenn kein Radweg vorhanden und nur rechts am Straßenrand)
- Sind Fußgängerzonen für Fahrräder freigegeben, darf hier nur in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
- Bürgersteige dürfen nicht genutzt werden.
Parken: An vielen Orten sind extra Parkzonen für Elektrotretroller eingerichtet worden. Alternativ dürfen E-Roller auch auf dem Gehweg abgestellt werden, wenn Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden.
Pflichtausstattung:
- Weißes Vorderlicht
- Bremsen
- Seitliche Reflektoren
- Roter Rückstrahler und akustische Warnvorrichtung (Pflicht nur für motorisierte Fortbewegungsgeräte mit Lenker, also z. B. E-Scooter , nicht aber für Monowheels)
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Bußgelder:
- Fahren auf dem Bürgersteig: 55 Euro
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: 100 Euro
- Fahren ohne Licht bei Dunkelheit: 50 Euro
- Verstoß gegen Parkvorschiften: 50 Euro
Dänemark / deutscher Scooter erlaubt
Mindestalter: 15 Jahre - Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen mit einem E-Scooter fahren.
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h - E-Scooter mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Helmpflicht: In Dänemark muss man auf dem E-Scooter einen Fahrradhelm tragen.
Wo darf man fahren?
- Sie müssen den Radweg benutzen, wenn es einen gibt.
- Auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen darf nicht gefahren werden.
Weitere Verkehrsregeln / Pflichtausstattung:
- Beim Abbiegen und Anhalten muss ein Zeichen gegeben werden.
- Lichtpflicht gilt Tag und Nacht. Das vordere Licht muss weiß oder gelb leuchten, das hintere rot. Die Beleuchtung muss aus mindestens 300 Metern Entfernung gut sichtbar sein. Vorne, hinten und an den Seiten müssen Reflektoren angebracht sein.
- Der Roller muss CE-zertifiziert sein. Es darf nicht mehr als 25 kg wiegen, höchstens 2 m lang und 70 cm breit sein.
Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰. Verstöße werden mit 2000 DKK (ca. 269 EUR) bestraft. Bei Wiederholungstätern fällt die Strafe höher aus.
Bußgelder: Das Bußgeldfür einen Verstoß gegen die Verkehrsregeln beträgt 1.000 DKK (ca. 134 EUR). Die Strafe für das Fahren ohne Helm beträgt 1.500 DKK (ca. 201 EUR).
Versicherung: In Dänemark gibt es keine Pflichtversicherung für E-Scooter.
Deutschland
Mindestalter: 14 Jahre
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h - E-Scooter, die schneller fahren können, erhalten keine Betriebserlaubnis.
Helmpflicht: Keine
Wo darf man fahren?
- auf Radverkehrsflächen (Radwege, Radfahrstreifen etc.)
- wenn keine Wege für Radfahrer vorhanden sind, darf die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen genutzt werden.
- Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.
Parken: E-Scooter dürfen am Straßenrand und auf dem Gehweg abgestellt werden, sofern niemand behindert wird. Auch das Abstellen in Fußgängerzonen ist erlaubt, sofern diese für E-Scooter freigegeben sind.
Welche Ausstattung ist Pflicht?
- Weißes Vorderlicht und rotes Rücklicht
- zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
Versicherung: Der E-Scooter ist versicherungspflichtig. Ein "Nummernschild" muß angebracht sein
Sonstiges:
- Zusammengeklappte E-Scooter dürfen kostenlos als Handgepäck in Fernzügen mitgenommen werden.
- Für den Nahverkehr (ÖPNV) haben immer mehr Städte in Deutschland die Mitnahme von E-Scootern verboten. Hintergrund: Explosions- und Brandgefahr.
- Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰, doch bereits ab 0,3 ‰ drohen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer eine Geldstrafe, Punkte und Führerscheinentzug.
- Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit 0,0 ‰.
Bußgelder:
- 15 bis 30 Euro: Fahren auf nicht zulässiger Fläche (z. B. Gehweg)
- 20 Euro: Fahren ohne vorgeschriebene oder nicht funktionierende Beleuchtung
- 40 Euro: Fahren ohne Versicherungskennzeichen
- 70 Euro: Fahren ohne Betriebserlaubnis
- 88,50 bis 208,50 Euro: Fahren über rote Ampel (je nach Gefährdung, Sachbeschädigung).
Frankreich / deutscher Scooter erlaubt
Sie können mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter in Frankreich fahren.
Mindestalter: 14 Jahre
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h. - Der E-Scooter muss bauartbedingt auf diese Geschwindigkeit limitiert sein.
Helmpflicht: Es besteht keine generelle Helmpflicht. Dies wird aber empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Innerorts auf Radwegen und Radfahrstreifen
- Sind diese nicht vorhanden, darf auf der Fahrbahn gefahren werden, wenn dort höchstens Tempo 50 erlaubt ist, oder in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), wenn Fußgänger nicht behindert werden.
- Außerorts dürfen nur die sogenannten "voies vertes" (gemeinsamen Geh- und Radwegen) genutzt werden.
- Das Fahren auf Bürgersteigen ist grundsätzlich verboten. Die Städte dürfen jedoch Ausnahmen hiervon zulassen. Dann gilt Schritttempo (6 km/h).
- In Ausnahmefällen können auch Straßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h für Elektrotretroller freigegeben werden. In diesem Fall besteht Helmpflicht und Minderjährige müssen von Erwachsenen begleitet werden.
Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Gehwegen ist erlaubt, sofern Fußgänger nicht behindern werden. Ausnahme Paris: Hier ist das Abstellen auf Gehwegen verboten. Es droht ein Bußgeld plus evtl. Abschleppkosten.
Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Vorder- und Rücklicht
- Reflektoren hinten und an den Seiten. Seitliche Reflektoren sind nicht erforderlich, wenn die Reifen damit ausgestattet sind.
- reflektierende Kleidung nachts und bei schlechter Sicht
- Kopfhörer während der Fahrt sind verboten.
Promillegrenze: 0,5 ‰
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht, wenn man in Frankreich mit dem E-Scooter unterwegs ist.
Bußgelder:
- Fehlende Ausstattung: 35 EUR
- Nichteinhaltung der Verkehrsregeln: 135 EUR
- Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren: 1.500 EUR + 1 Jahr Freiheitsstrafe
Italien / deutscher Scooter erlaubt
Mindestalter: 14 Jahre
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h.
Helmpflicht: Ja
Wo darf man fahren?
- auf innerstädtischen Straßen, auf denen die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt
- Verboten ist das Fahren auf:
- Bürgersteigen
- Radwegen
- in Fußgängerzonen
- außerhalb geschlossener Ortschaften
Parken: Auf Gehwegen darf der E-Scooter nur in dafür vorgesehenen Bereichen abgestellt werden. Stellplätze für Fahrräder, Mopeds und Motorräder dürfen benutzt werden.
Pflichtausstattung:
- Bremsen (hinten und vorne)
- Akustisches Signal
- Front- und Rücklicht
- Reflektoren
- Blinker (gelb blinkende Fahrtrichtungsanzeiger, hinten und vorn)
- Reflektierende Kleidung (bei Dunkelheit, ab einer halben Stunde nach Sonnenuntergang)
Versicherung: Für Elektroroller ist eine Haftpflichtversicherung mit Nummernschild vorgeschrieben.
Bußgelder:
- Fahr mit einem nicht konformen E-Scooter: 200 bis 800 Euro
- Fahren auf Geh- und Radwegen oder in Fußgängerzonen: 50 bis 150 Euro
- Verstoß gegen die Versicherungspflicht oder kein Kennzeichen: 100 bis 400 Euro
- Verstoß gegen die Helmpflicht: 50 bis 250 Euro
Niederlande / deutscher Scooter nicht erlaubt!
Mit einem in Deutschland zugelassenen E-Scooter dürfen Sie in den Niederlanden nicht fahren.
Bevor Elektrotretroller im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden dürfen, ist eine nationale Typengenehmigung durch die zuständige niederländische Behörde RDW erforderlich. Strenge Anforderungen sind zu erfüllen. Anträge können nur von Herstellern gestellt werden. Die meisten Elektrotretroller sind nicht zugelassen und dürfen im Straßenverkehr nicht fahren.
Für zugelassene E-Tretroller gelten folgende Regeln:
Mindestalter: 16 Jahre
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
Helmpflicht: Keine
Wo darf man fahren?
- Radweg
- Mopedweg
- Sind Rad- oder Mopedweg nicht vorhanden, darf auf die Straße ausgewichen werden.
- Gehwege sind tabu.
Pflichtausstattung:
- Lenkstange
- Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN)
- Beleuchtung
- rote und weiß/gelbe Reflektoren
Versicherung: Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Aufkleber des Versicherers ist auf dem E-Scooter anzubringen. Ein Nummernschild muss nicht beantragt werden.
Österreich / deutscher Scooter erlaubt
Mindestalter: Für das eigenständige Fahren im öffentlichen Verkehr muss man mindestens 12 Jahre alt sein. In Österreich kann man allerdings ab 9 Jahre einen „Radausweis“ erwerben, mit dem auch 9 bis 12-Jährige eigenständig mit dem E-Scooter unterwegs sein dürfen. Ansonsten müssen unter 12-jährige von einer Person im Alter von mindestens 16 Jahren begleitet werden. In Spiel- und Wohnstraßen ist keine Begleitung nötig.
Helmpflicht: Für Kinder unter 12 Jahren gilt Helmpflicht.
Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h - Maximal zulässige Leistung: 600 Watt
Pflichtausstattung
- Bremse
- weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
- rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten
- gelbe Rückstrahler an der Seite
- Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht müssen ein weißes Licht nach vorne und ein rotes Rücklicht vorhanden sein.
Wo darf man fahren?
- Ist ein Radweg, ein Radfahrstreifen eine Fahrradstraße vorhanden, sind diese zu verwenden.
- Gibt es keine für Fahrräder vorgesehen Wege, darf auf die Straße ausgewichen werden.
- Die Benutzung des Gehwegs ist verboten.
- Fußgängerzonen können durch Schilder für E-Scooter freigegeben sein. In diesem Falle ist mit angepasster Geschwindigkeitzu fahren.
Parken: Zum Abstellen des E-Scooter wird ein Fahrradabstellplatz empfohlen. E-Scooter dürfen aber auch auf dem Gehsteig abgestellt werden, wenn dieser mindestens 2,5 Meter breit ist und dabei Fußgängerinnen und Fußgänger nicht behindert oder Sachen beschädigt werden. In Wien gelten strengere Vorschriften. Seit Mai 2023 ist das Parken auf dem Gehweg verboten.
Promillegrenze: Die Promillegrenze mit dem E-Scooter liegt bei 0,8 ‰
Versicherung: Für den Elektrotretrollert wird keine Haftpflichtversicherung benötigt.
Schweden / deutscher Scooter erlaubt
Mindestalter: Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. - Das Mieten eines E-Scooters ist in der Regel erst ab 18 Jahren möglich.
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h - Die Motorleistung darf höchstens 250 Watt betragen.
Helmpflicht: Für Personen unter 15 Jahren gilt eine Helmpflicht. Ansonsten wird ein Helm für alle empfohlen.
Wo darf man fahren?
- Wenn es einen Fahrradweg gibt, sollte dieser genutzt werden.
- Es darf aber auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Vorausgesetzt, man ist 15 Jahre alt und auf der Straße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit dem E-Scooter muss man auf dem rechten Fahrbahnrand fahren.
- Verboten ist das Fahren auf dem Fußweg.
Parken: Das Abstellen des E-Scooters auf Geh- und Radwegen ist verboten. Es sei denn, es gibt einen Fahrradständer oder eine Vorrichtung zum Abstellen. Der abgestellte E-Scooter darf andere Verkehrsteilnehmer nicht stören.
Pflichtausstattung:
- Bremsen
- Klingel
- Im Dunkeln: Front- und Rücklicht sowie Reflektoren
Versicherung: Für E-Scooter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, wenn
- die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 20 km/h beträgt
- oder das Elektrofahrzeug für eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 14 km/h ausgelegt ist und mehr als 25 kg wiegt.
- Die Versicherungsbescheinigung ist bei Fahrten mit dem E-Scooter immer bei sich zu tragen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr! Bitte machen Sie sich vor Urlaubsbeginn mit den gelteneden Regeln vertraut um Bußgelder zu vermeiden. Im Zweifelsfall lassen sie ihren e-Scooter lieber zu Hause.